Hoffman Residence Ivan R Ivanovic
Bukuljska 74
Garasi
34300 Arandelovac
Serbien
Schutzvertrag
Hoffman Residence Ivan I Ivanovic
Überlasst Familie:
Anschrift:
Email: Telefon:
Hund: geboren:
Rasse: Chip-Nummer:
Bei der Übernahme bezahlt der Übernehmer dem Vermittler zur Abgeltung der entstandenen Kosten (er wird auch zum Schutz des Tieres erhoben) eine Schutzgebühr in Höhe von Euro in bar.
Der Erhalt wird hiermit bestätigt.
Weiterhin wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Pflichten des Übernehmers:
(1) Der Übernehmer verpflichtet sich, das Tier artgerecht unterzubringen, zu pflegen und zu füttern, Quälereien und Mißhandlungen zu unterlassen und auch durch andere nicht zu dulden.
Das Tier ist im Bedarfsfall tierärztlich versorgen und regelmäßig impfen zu lassen. Er gewährleistet, dass das Tier nicht zu Versuchszwecken oder zur Zucht eingesetzt wird und während der Urlaubszeit oder anderer Abwesenheiten eine tiergerechte Versorgung erfährt.
(2) Eine Ketten- oder Anbindehaltung ist verboten. Auch eine Zwingerhaltung ist ausgeschlossen.
(3) Eine Einschläferung ist ausschließlich nach veterinärmedizinischer Indikation unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes erlaubt und nur von einem Veterinärmediziner vorzunehmen.
Der Verein ist davon zu unterrichten.
§ 2 Rechte des Vermittlers
Die Verletzung des Vertragsinhalts durch den Übernehmer hat die unverzügliche Rückgabe des Tieres an den Vermittler und die Auflösung des Vertrages zur Folge. Im Falle der Rückforderung sowie notwendigen Rückgabe des Tieres hat der Erwerber die vom Zeitpunkt der Übernahme / des Vetragsabschlusses bis zur Rückgabe entstandenen Unterhaltskosten (Tierarzt-, Versicherungskosten, Haftpflichtschäden, Steuern) selbst zu tragen. Er verzichtet bereits jetzt gegenüber dem Vermittler auf die Geltendmachung jeglicher Aufwendungsersatzansprüche. Dies gilt auch im Falle der freiwilligen Rückgabe des Tieres, wenn der dies nicht mehr behalten kann oder will. Dies gilt insbesondere für die entrichtete Schutzgebühr. Das Tier bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum und Besitz des Vereins.
§3 Weiterveräußerung/ Vorverkaufsrecht
(1) Der Übernehmer verpflichtet sich, dass ihm vermittelte Tier nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Verein weiterzuveräußern. Es besteht ein Vorverkaufsrecht von 50,-- Euro.
(2) Der Vermittler kann binnen zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Übernehmers per Einschreiben, von seinem Vorkaufsrecht zurücktreten.
§4 Gewährleistung und Haftungsausschluss
(1) Der Übernehmer erklärt, dass er ausreichend Informationen und Möglichkeiten eines Kennenlernens des Tieres erhalten hat. Hinweise zur Charakteristik des Tieres wurden erteilt bzw. Er wurde auf erkennbare Auffälligkeiten wie z. B. Katzenfeindlichkeit, Kinderfeindlichkeit, Ängste oder bekannte Krankheiten hingewiesen.
(2) Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen eventuell vorhandenen oder nicht erkennbarer Mängel jeder Art ist ebenso ausgeschlossen, wie für durch das Tier hervorgerufene Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Vermittlers beruhen.
(3) Das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert.
(4) Die Tierübergabe erfolgt im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung.
§5 Vertragsstrafe
(1) Der Übernehmer verpflichtet sich im Fall des schuldhaften, erheblichen Verstoßes gegen seine aus diesem Vertrag übernommenen Pflichten, das Tier artgerecht zu pflegen, zu halten oder eine unerlaubte widerrechtliche Weitergabe des Tieres an nicht autorisierte Dritte ohne Zustimmung des Vereins zur Zahlung einer Vertragsstrafe von Euro 1000,-- für jeden EInzelfall.
(2) Sollte eine Übereignung des Tieres ohne Einhaltung des Vorverkaufsrechts des Verkäufers erfolgt sein und diese dem Vermittler gegenüber wirksam sein, so beträgt die Vertragsstrafe ebenfalls 1000,-- Euro.
(3) Auf die Geltendmachung eines Fortsetzungszusammenhangs wird verzichtet.
§6 Sonstiges
(1) Jede Adressen- oder Namensänderung ist mitzuteilen.
(2) Sollte das Tier an den Verein zurückgehen, so verpflichtet sich der Erwerber, das Tier dem Verein zu bringen oder die Kosten für den Transport zu tragen.
(3) Da der Verein keine Pflegestellen unterhält, verpflichtet sich der Erwerber, bei der Rückgabe des Tieres, dieses so lange zu behalten, bis eine geeignete neue Familie gefunden ist . Die Kosten für Tierarzt, Versorgung, Haftpflicht oder sonstiges müssen bis zur Vermittlung vom Erwerber übernommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Erwerber die Kosten für die Unterbringung in einer Hundepension zahlen.
(4) Der Übernehmer wurde darauf hingewiesen, dass keine Haftung der Übergaben nach unterzeichnetem Vertrag und Zahlung der Schutzgebühr besteht.
Ein Abschluss einer Tierhaftpfichtversicherung wird dringend empfohlen.
(5) Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
(6) Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des übrigen Vertrages hiervor nicht berührt.
Den Vertrag habe ich genau gelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.
Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass der Vertrag gelesen und verstanden und ihm in allen Teilen zugestimmt wurde.
den,
Übergeber: Übernehmer:
Besondere Eigenschaften dies Tieres, die als Beschaffenheitsvereinbarungen anzusehen sind:
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